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Zensus
2011 - Wissen, was morgen zählt
Am
9. Mai 2011 findet nach fast genau 24 Jahren wieder ein Zensus
statt, damals noch Volkszählung genannt. Deutschland beteiligt sich
damit an einer europaweiten Volkszählungsrunde, die für die Jahre
2010/2011 gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Rahmen des Zensus werden
Einwohnerzahlen und andere Grunddaten der Bevölkerung erhoben, um
sowohl dem Bund, den Ländern und den Gemeinden als auch der
Wirtschaft statistische Planungsgrundlagen an die Hand geben zu
können. Zensusdaten haben vielfältige Auswirkungen sowohl auf das
demokratische Staatswesen als auch den persönlichen Alltag der
Menschen, z.B. beim Länderfinanzausgleich, bei der Einteilung von
Wahlkreisen und bei Volksbegehren aber auch bei der kommunalen
Planung von Kindergärten, Schülerbeförderung und
Seniorenheimen.
Beim Zensus 2011 wird ein
Großteil der benötigten Daten aus Verwaltungsregistern, wie z.B. dem
Melderegister, erhoben. Aus Gründen der Qualitätssicherung und zur
Ermittlung zusätzlicher Zensusmerkmale, wie der Bildung oder der zur
Verfügung stehenden Wohnfläche, ist es dennoch erforderlich, direkte
Befragungen bei rund einem Drittel der Bevölkerung durchzuführen.
Die drei wichtigsten Befragungen des Zensus sind dabei zum einen die
Gebäude- und Wohnungszählung, bei der alle Eigentümer und Verwalter
von Wohnimmobilien per Post einen Fragebogen vom Statistischen
Landesamt erhalten. Zweitens die Haushaltsstichprobe, bei der nach
einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählte Haushalte - 10% der
Bevölkerung - persönlich durch einen Interviewer befragt werden. Und
die Erhebung in sogenannten Sonderbereichen, bei denen abhängig von
der jeweiligen Bereichsart (sensibel oder nicht sensibel) entweder
alle Bewohner oder die Leiter der Einrichtungen um Auskunft gebeten
werden. Für alle Befragungen des Zensus hat der Gesetzgeber eine
Auskunftspflicht festgelegt (§ 18 Zensusgesetz 2011 ZensG
2011).
Beim Zensus 2011 können
die Bürger sicher sein, dass die gewonnenen Informationen
ausschließlich für statistische Zwecke verwendet werden und nicht in
die öffentliche Verwaltung, wie die Einwohnermeldeämter,
zurückfließen werden.
Außerdem werden alle persönlichen
Angaben, wie der Name oder die Adresse, zum frühestmöglichen
Zeitpunkt, d.h. nach der Aufbereitung der Daten, gelöscht. Der
Schutz der erhobenen Daten hat in der amtlichen Statistik eine hohe
Priorität und unterliegt strikten rechtlichen
Rahmenbedingungen.
Deshalb sind
alle Mitarbeiter beim Zensus auch schriftlich zur Verschwiegenheit
verpflichtet worden.
18
Monate nach dem Stichtag, also am 9. November 2012, werden die
ersten Zensusergebnisse veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt gibt es
wieder aktuelle und verlässliche Zahlen darüber, wie viele Menschen
in Bayern leben und wie die Wohnsituation vor Ort aussieht. Am 9.
Mai 2013 werden dann auch Zahlen über Haushalte, deren Struktur
sowie weitere interessante Informationen über Bayerns Kreise, Städte
und Gemeinden jedermann zur Verfügung stehen. Weitere Informationen
zum Zensus 2011, seinem Zweck, seine Rechtsgrundlagen sowie
Musterfragebogen finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/zensus.
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